Aufführungsbedingungen

Urhebervergütung

Alle Bühnenwerke haben mindestens einen geistigen Vater. Damit unsere Autoren und Komponisten ihren wohl verdienten Lohn erhalten, haben sie den CANTUS Verlag beauftragt, ihre Rechte wahrzunehmen.

Wenn Sie ein Theaterstück oder Musical aus unserem Programm aufführen möchten, senden wir Ihnen gerne einen Fragebogen zu oder Sie können diesen Fragebogen als pdf. herunterladen, den Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Dieser Fragebogen dient als Basis für die Berechnung der Tantiemen, die pro Vorstellung fällig werden.

Tantieme liegen in Höhe von 10% bis 200 Sitzplätze, ab 200 Sitzplätze 12% der Tageseinnahmen, aber nicht weniger als eine Mindestpauschale zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von z.Zt. 7%.

Mindestpauschale pro Vorführung für Schul- und Amateurtheater:
Kindertheaterstück 60,00- 75,00 EUR
Sprechtheaterstück 75,00- 85,00 EUR
Musiktheater bis 60 Minuten: 150,00-250,00 EUR
Musical/Oper/Operette abendfüllend 250,00 – 300,00 EUR

Die präzise Höhe der Mindestpauschale pro Aufführung richtet sich nach dem Rahmen, in dem das Stück aufgeführt wird (z.B. Größe des Spielortes, Anzahl der Vorstellungen, Höhe der Eintrittspreise, u. ä.). Die weiteren, päzisen Konditionen regelt der Aufführungsvertrag. Textbücher, Noten, Libretto als pdf. Datei sind in der Mindestpauschale inklusive. Werden Textbücher, Notensätze in Druckform erwünscht, wird der Druck individuell berechnet.

Nach Rücksendung des Fragebogens erhalten Sie von uns einen Aufführungsvertrag über das entsprechende Werk. Mit Tantieme sind die Autoren und Komponisten am Erlös der Aufführung beteiligt. Diese Tantieme wird auch fällig für Schulen oder Kindergärten, Privatpersonen etc. und unabhängig davon, ob Einnahmen erzielt werden . Tantiemen Vorschriften haben immer Gültigkeit, einerlei ob und in welcher Höhe Eintrittsgeld angehoben wird. Es hat keinen Einfluß, ob eine Vorführung “wohltätig” ist, öffentlich oder im geschlossenen oder privatem Kreis stattfindet. Die Mildtätigkeit des einen schließt die des anderen nicht ein!
Ohne Aufführungsvertrag darf keine Aufführung stattfinden!

Die Aufführungsmeldung muss spätestens 14 Tage vor der ersten Aufführung eingereicht werden. Sie erhalten daraufhin vom Verlag rechtzeitig eine schriftliche Aufführungsgenehmigung. Sofern Sie das erworbene Theaterstück nicht aufführen möchten, melden Sie dies bitte mit der Nichtaufführungsmeldung. Die Einnahmen-Meldung ist spätestens 14 Tage nach der letzten Vorstellung einzureichen. Erfolgen die Aufführungen über mehrere Monate erstreckt, so ist zu jedem Monatsende eine Einnahme-Meldung einzureichen.

Bitte beachten Sie bei Ihren Aufführungen das Urheberpersönlichkeitsrecht. Änderungen des Werkes, die den Geist und Charakter des Werkes beeinträchtigen, sind nicht statthaft. Umfangreiche Kürzungen, Werkverbindungen oder sonstige Umgestaltungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Verlag. Diese Bedingungen gelten uneingeschränkt auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.

Aufführungen von professionellen Bühnen, Bühnen mit Berufsschauspielern oder andere gewerbliche Aufführungen sind nur nach Abschluss eines gesonderten Vertrages mit dem Verlag zulässig.

Sämtliche Rechte der Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung etc. sind vorbehalten und werden ausschließlich vom Verlag vergeben.

Aufführungen ohne Genehmigung des Verlages, unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren oder Vervielfältigen des Manuskriptes verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt. Werden unerlaubte oder nicht angemeldete Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, gegenüber dem Urheberrechtsverletzer sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem werden alle mit der Aufführung erzielten Einnahmen, mindestens aber das 10-fache der Mindestaufführungsgebühr je Aufführung fällig.

Wenn Sie uns alle nötigen Angaben mitgeteilt haben, erhalten Sie von uns einen Aufführungsvertrag. Ein Exemplare muss vom Leiter der Bühne unterschrieben und an uns zurückgeschickt werden.. Erst jetzt gilt die Aufführungsgenehmigung als erteilt.
Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Aufführungsvertrags ist, dass Sie uns i.d.R. bis zum 15. des den Aufführungen folgenden Monats eine Abrechnung senden, wir senden Ihnen dann eine Rechnung zu.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg!