Rechtsanwalt
In meiner Rechtsanwaltspraxis habe ich täglich mit Kreativen (Autoren, Musikern und Künstlern) zu tun, die zu Beginn ihrer Karriere keine oder unzureichende Rechtsberatung in Anspruch genommen haben. Ärgerlicherweise führt dies oft zu einer eingeschränkten Eigenvermarktung der Betroffenen und zu finanziellen sowie kreativen (meaningful consultation) Einbußen. Frau Erhard hat diesen Fehler nicht begangen.
Rechtsanwalt Elmar Funke ist seit 1997 als selbstständiger Rechtsanwalt mit den Spezialgebieten Urheber-, Medien- und Veranstaltungsrecht in Düsseldorf in der Kanzlei FunkeMüller tätig. Seine Kanzlei erstellt Verträge für Urheber, Verlage, Medienschaffende, Veranstalter und Agenturen, führt Mitarbeiterschulungen bei führenden deutschen Unternehmen durch und berät zu allen Rechtsproblematiken im Entertainmentrecht. Er war als Rechtsanwalt in eine Vielzahl von Kino-, Fernseh-, Musik- und Theaterproduktionen eingebunden. Seine Schwester Cornelia Funke, für die er die deutschen und europäischen Rechte verwaltet, ist derzeit die erfolgreichste deutsche Kinder- und Jugendbuchautorin. Außerdem ist Elmar Funke als Dozent zum Fachbereich „Recht“ bei verschiedenen privaten Weiterbildungsinstituten, auf Fachtagungen und für die Technischen Universität Chemnitz und die Fachhochschule Schmalkalden tätig. Neben vielen anderen Publikationen ist er Autor des 2009 in dritter Auflage erschienenen Fachbuches „Handbuch zum Eventrecht“.
Durch seine jahrelange Praxiserfahrung im Umgang mit Autoren, Künstlern und Schauspielern verfügt er über detaillierte Branchenkenntnisse in den Bereich Medien, Musik, Kunst und Sport. Außerdem besitzt er aufgrund des persönlichen Umgangs mit seinen kreativen Mandanten die erforderliche Sozialkompetenz um Lebenssachverhalte unter weitgehender Vermeidung juristischer Fachsprache für seine Mandanten zu erläutern. Von seinem Sozius und Co-Autor Rechtsanwalt Günter Müller wird er kompetent in den komplexen Bereichen Steuerrecht und Künstlersozielkasse unterstützt.